Pflegschaften/Schulpflegschaft
Die Eltern jeder Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres in der ersten Pflegschaftssitzung ihre*n Klassenpflegschaftsvorsitzende*n und -vertreter*in. Für jede*n Minderjährige*n ist einer der gesetzlichen Vertreter wahlberechtigt.
Die gewählten Klassenvertreter*innen sind dann im laufenden Schuljahr Ansprechpartner*innen für die Lehrer*innen und Eltern ihrer Klasse, geben Informationen aus der Schule über den jeweiligen Klassenverteiler weiter und organisieren ggf. weitere Aktivitäten der Klassenpflegschaft. Zusätzlich nehmen sie an den Schulpflegschaftssitzungen teil, bringen dort die Anliegen aus der Elternschaft ein und informieren die Eltern ihrer Klasse über die Ergebnisse dieser Sitzungen. (vgl. auch Artikel 72 und 73, Absatz 2 Schulgesetz NRW)
Im Interesse unserer Schüler*innen freuen wir uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und hoffen auf rege Teilnahme!