Digitale Schule
mint Freundliche Schule
EUROPASCHULE in Nordrhein-Westfalen
Schule ohne Rassismus
Schulentwicklungspreis 2020

Pflegschaften/Schulpflegschaft

Die Eltern jeder Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres in der ersten Pflegschaftssitzung ihre*n Klassenpflegschaftsvorsitzende*n und -vertreter*in. Für jede*n Minderjährige*n ist einer der gesetzlichen Vertreter wahlberechtigt.

Die gewählten Klassenvertreter*innen sind dann im laufenden Schuljahr Ansprech­partner*innen für die Lehrer*innen und Eltern ihrer Klasse, geben Informationen aus der Schule über den jeweiligen Klassenverteiler weiter und organisieren ggf. weitere Aktivitäten der Klassenpflegschaft. Zusätzlich nehmen sie an den Schulpfleg­schafts­sitzungen teil, bringen dort die Anliegen aus der Elternschaft ein und informieren die Eltern ihrer Klasse über die Ergebnisse dieser Sitzungen. (vgl. auch Artikel 72 und 73, Absatz 2 Schulgesetz NRW) 

Im Interesse unserer Schüler*innen freuen wir uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und hoffen auf rege Teilnahme!

Zurück