Schulpflegschaft
„Wir erziehen unsere Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern.“
In unserer Schule sind Lernende, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Eltern zur Mitgestaltung des Schullebens eingeladen. Dies geschieht in der Schülervertretung und über die Mitwirkung in der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz.
Als Eltern können Sie in der Schulpflegschaft an der Ausgestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrages unserer Schule mitwirken. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassen- bzw. Bildungsgangpflegschaften sowie die gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und richtet Anträge an die Schulkonferenz. Die gewählten Vorsitzenden der Schulpflegschaft sind automatisch Mitglieder der Schulkonferenz.