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Teilzeitbildungsgänge / Duale Ausbildung


Als duale Ausbildung, auch duales Berufsausbildungssystem, bezeichnet man die parallele Ausbildung an zwei Lernorten: In einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen und Kanzleien eines freien Berufes und in der Berufsschule. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen und den allgemeinbildenden Teil übernimmt die Berufsschule.

Grundlage der beruflichen Ausbildung bildet die jeweilige Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufes. Die schulische Ausbildung basiert auf den jeweiligen Bildungsplänen und umfasst in der Regel acht bis zwölf  Unterrichtsstunden pro Woche. Sie kann aber auch im Blockunterricht stattfinden, dabei wird der Auszubildende in mehreren Blöcken bis zu acht Wochen dauerhaft in der Berufsschule unterrichtet.

Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die den Erfolg der bisherigen Ausbildung aufzeigen soll. Sie findet in der Regel in der Mitte der Ausbildung (zweites Ausbildungsjahr) statt. Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht und vor den jeweiligen Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer …) stattfindet.

Mit bestandener Abschlussprüfung erhält der Auszubildende jeweils ein Zeugnis der Berufsschule und der jeweiligen Kammer, welches die schulischen Leistungen und die Einzelnoten der Kammerprüfung aufweist.