Justizfachangestellte/r
Ziele des Bildungsgangs
Als Justizfachangestellte/r nehmen Sie büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Service – Einheiten u. a. im Zivil – und Strafprozess, in der Zwangsvollstreckung und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Nachlass -, Familien – oder Betreuungssachen) tätig.
Im Rahmen der Ausbildung vermitteln wir Ihnen grundlegende juristische und kommunikative Fähigkeiten, die Sie für Ihre Tätigkeit als Justizfachangestellte/r mit einem ratsuchenden Publikum qualifizieren. Freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche und vielfältige Ausbildung! Nach bestandener Prüfung vor dem Oberlandesgericht erwerben Sie den Justizfachangestelltenbrief. Das Berufsschulabschlusszeugnis dokumentiert Ihren erfolgreichen Besuch der Fachklasse für Justizfachangestellte.
Zukunftschancen
Nach der Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten eröffnen sich vielfältige Fortbildungs – und Aufstiegsmöglichkeiten. Sie haben die Möglichkeit an verschiedenen ordentlichen oder auch besonderen Gerichten in unterschiedlichen Servicebereichen tätig zu werden. Wenn Sie die Fachoberschulreife besitzen, können Sie sich um die Zulassung zur Ausbildung zur/zum Gerichtsvollzieher:in oder zur Ausbildung für den mittleren Justizdienst bewerben. Wer eine leitende Position anstrebt und die Hochschulreife besitzt, kann sich zur/zum Betriebswirt:in für Recht oder Verwaltung weiterbilden oder innerhalb der Justiz zur/zum Rechtspfleger:in ausbilden lassen.
Veranstaltungen
An unserem Einführungstag werden zu Beginn der schulischen Ausbildung Lern – und Arbeitstechniken sowie die Grundlagen effizienten Lernens vorgestellt und vermittelt. Jährlich führen wir mit der Oberstufe und allen beteiligten Ausbilder:innen der Amtsgerichte einen Pädagogischen Tag durch. Dort wird unter Prüfungsbedingungen die fallbezogene Rechtsanwendung für die mündliche Prüfung trainiert und neben den juristischen Fähigkeiten werden auch kommunikative Kenntnisse geschult. Weiterhin besuchen wir aktuelle Gerichtsprozesse des umliegenden Amts – und Landgerichte, die dann im schulischen Alltag thematisiert werden. Wir besichtigen besondere Gerichte, die nicht ausbilden (z. B. Arbeits – und Sozialgerichte), um büroorganisatorische Arbeitsprozesse kennenzulernen und einen Einblick in besondere Gerichte zu erlangen, da Sie sich nach der Ausbildung auch an diesen Gerichten bewerben können. Jährlich laden wir „Experten“ (z. B. Richter:innen, Gerichtsvollzieher:innen) in die Schule ein, die über ihre Tätigkeiten in der Praxis berichten und das theoretische mit dem praktischen Wissen verbinden.
Ausstattung
Durch die Umsetzung eines grundlegend neuen Raum – und Ausstattungskonzeptes bietet das Friedrich – List – Berufskolleg die sachlichen Voraussetzungen für einen modernen, anschaulichen, IT – und mediengestützten Fachunterricht im Rahmen der Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten.
Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzung ist, dass Sie einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsgericht (Amtsgericht) abschließen. Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Die Justizverwaltungen stellen überwiegend Justizfachangestellte mit einem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, Fachhochschulreife) oder mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur) ein. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen das Interesse an Rechtsfragen, der Spaß an Teamarbeit, Kontaktfreudigkeit, PC – Kenntnisse sowie das eigenverantwortliche und zuverlässige Arbeiten.
Unterrichtsorganisation
Die Ausbildung wird in Nordrhein – Westfalen grundsätzlich als verkürzte zweieinhalbjährige Ausbildung durchgeführt. Am Friedrich – List – Berufskolleg findet in einer Bezirksfachklasse für verschiedene Ausbildungsgerichte (Ahlen, Arnsberg, Hamm, Kamen, Lippstadt, Lünen, Soest, Unna) der schulische Teil der Ausbildung statt. In den Amtsgerichten werden der praktische Teil sowie der innerbetriebliche Unterricht durchgeführt. Ab dem 01.08.2025 tritt eine neue Ausbildungsverordnung und ein neuer Bildungsplan für die Justizfachangestellten in Kraft.
Die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1) findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres in den schriftlichen Prüfungsbereichen: „Arbeitsabläufe in Straf – und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ und „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“ statt.
Die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2) erfolgt am Ende der Ausbildung und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil „Fachliche Sachbearbeitung“ erfolgt aus zwei Gebieten aus den Prüfungsbereichen: „Grundbuch -, Register – und Familiensachen sowie aus dem Insolvenzrecht und der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen“. Des Weiteren findet eine schriftliche Prüfung in dem Prüfungsbereich „Wirtschafts – und Sozialkunde“ statt. Die mündliche Abschlussprüfung erfolgt in einer Gesprächssimulation in dem Prüfungsbereich „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsrechtlichen Angelegenheiten erteilen“. Der schulische Unterricht erfolgt jeweils an zwei Unterrichtstagen pro Woche.
Stundentafel in Wochenstunden
| Unterstufe
| Mittelstufe
| Oberstufe
|
Berufsbezogener Bereich |
|
|
|
| Wirtschafts – und Verwaltungsprozesse | 2 | 2 | 2 |
| Sachbearbeitung zivil- und familienrechtlicher Verfahren | 5 | 3 | 2 |
| Sachbearbeitung im Strafrecht und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit | 2 | 2 | 3 |
Fremdsprachliche Kommunikation | - | 2 | - |
Berufsübergreifender Bereich |
|
|
|
Deutsch/Kommunikation | - | 2 | 1 |
Politik/Gesellschaftslehre | 2 | - | 1 |
Religionslehre | 1 | - | - |
Prüfungsvorbereitung | - | - | 2 |
Gesamtsunden | 12 | 11 | 11 |
Ihre Ansprechpartnerin
StDin Stefanie Wagner
Bereichsleiterin
s.wagner@flbk-hamm.de
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